AGB

1. Buchungen

Bei Buchungen kommt der Vertrag zustande, wenn Sie als Mieter und wir als Vermieter einen Mietvertrag unterschrieben haben und wir Ihnen den Eingang des Mietvertrages bestätigt haben. Wir schließen diesen Mietvertrag in eigenem Namen auf Rechnung des jeweiligen Appartement-Eigentümers. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet havelblau FERIENLOFTS und nicht der Appartement-Eigentümer.

2. Mietzins

Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl Sie das Mietobjekt nicht nutzen.

Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Im Falle des Rücktritts steht dem Vermieter unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der durch den Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch eine andere Verwendung der Leistungen erwerben kann. Der Vermieter ist befugt, diesen Anspruch gemäß § 651 l Abs. 3 BGB zu pauschalieren.

Wenn der Vermieter den Entschädigungsanspruch pauschaliert, betragen die Rücktrittskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro je Mietvertrag:

  • 90 Tage bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Reisepreises,

  • 59 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Reisepreises,

  • 29 Tage bis 0 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Reisepreises

3. Zugang zur Ferienwohnung

Die Zugangskarten für das Mietobjekt erhalten Sie am Anreisetag in unserem Büro ab 15.00 Uhr oder außerhalb unserer Bürozeiten über unseren Kartensafe. Sämtliche Zugangskarten sind zum Ende der Mietzeit an uns zurückzugeben. Für verloren gegangene oder defekte Zugangskarten erheben wir einen Schadensersatzanspruch, etwa wegen des Ersatzes der Zugangskarten.

Sollten Sie sich ausgesperrt haben, erreichen Sie unseren ortsansässigen Schlüsselnotdienst Firma Michalek, außerhalb unserer Geschäftszeiten, unter der Rufnummer: 0171-4927379. Am Eingangsbereich (siehe Leuchtkasten) Zur Kammgarnspinnerei 3, ist selbige Rufnummer ebenfalls angebracht. Der zuvor genannte Schlüsselnotdienst ist berechtigt Ihnen Zugang zum angemieteten LOFT zu verschaffen. Bitte weisen Sie sich nach erfolgter Öffnung bei der Firma Michalek aus. Die Kosten der Notöffnung tragen Sie als Mieter, der Betrag ist vor Ort direkt an den Schlüsseldienst zu zahlen.

4. PKW-Stellplatz

Mit der Buchung steht Ihnen ein kostenloser PKW-Stellplatz zur Verfügung.

5. Bettwäsche und Handtücher

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche und Handtücher gestellt. Die ausgewiesene Endreinigung im Mietvertrag ist obligatorisch und steht nicht zu Ihrer Disposition.

6. Beschädigungen

Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Sollte Ihr gebuchtes Domizil durch außergewöhnliche Umstände unbewohnbar sein (z. B. Wasserschaden, Heizungsausfall), werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen sofern verfügbar ein qualitativ gleichwertiges Ersatzdomizil zur Verfügung stellen.

7. Zusätzliche Personen

Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist uns unverzüglich anzuzeigen und nur bis zu der auf der Internetseite oder im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenbelegungszahl zulässig sowie mit einem zusätzlichen Mietzins gemäß Preisliste zu vergüten. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.

8. Haustiere

Es dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt aufgenommen werden, es sei denn, auf der Vorderseite des Mietvertrages ist etwas anderes ausgewiesen. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mietobjekte an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass sich in der Wohnung keine Haustiere aufgehalten haben bzw. in der Wohnung nicht geraucht wurde. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt (einschließlich der Außenterrassen und Balkone).

9. Abreise

Die Zugangskarten für das Mietobjekt sind am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr in unserer Rezeption abzugeben. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Feriengäste das Mietobjekt beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung des Mietobjektes durchführen müssen. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe der Zugangskarte/n müssen wir uns die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietobjektes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten.

10. Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen

Besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.

11. Nutzung des WLAN (Internetzugang)

Da Ihnen im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, gilt folgendes: Sie verpflichten sich, diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für:

  • Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte;
  • rechtswidrige Kontaktaufnahme;
  • Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“);
  • Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
  • Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“);
  • Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
  • unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“);
  • Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können.

Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie uns oder dem Eigentümer des Mietobjekts auf Schadensersatz. Sie stellen uns und den Eigentümer des Mietobjekts von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

12. Schäden

Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

13. Flächen

Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts – sofern Sie angegeben ist – entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes.

14. Nebenabreden

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

15. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

16. Auf unserem Gelände (Havelgarten, Sonnendeck, Steganlage, Balkons und Terrassen) gilt ein Verbot zum Entzünden von Feuerwerkskörpern. Der Havelgarten dient der Entspannung und als „Auszeit“. Damit dies auch ein Rückzugsort für unsere Gäste bleibt, ist auf das Abspielen jeglicher Musik zu verzichten.

Brandenburg an der Havel, 06/2023

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